Kleiner Praxischeck für die neuen Qualitätsprüfungsrichtlinien des MDS
Ein Lächeln, ein Händedruck, ein persönliches Gespräch mit den Bewohnern - das sind oft die entscheidenden Dinge, die Pfleger und auch Bewohner im manchmal doch sehr stressigen Pflegealltag Kraft, Energie und Motivation spenden.
Gute Pflege heißt für viele, die an der Basis arbeiten - mal nicht auf die Uhr zu schauen - Zeit für persönliche Worte und Gesten zu finden. Qualitativ gute Pflege heißt für Bewohner und Angehörige Zeit für Empathie und Persönliches zu haben.
Gute Pflege heißt aber auch, und zwar seit der Einführung der neuen „Qualitätsprüfungsrichtlinien für die ambulante und stationäre Pflege“, diese zweimal jährlich für den Medizinischen Dienst zu dokumentieren. Also nach festgelegten - vom MDS (Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes, vormals MDK: Medizinische Dienst der Krankenversicherung) entwickelten Indikatoren - einen sogenannten Erhebungsreport zu erstellen.
Dieser Report soll einmal Informationen umfassen, die Bestandteil der „routinemäßigen Pflegedokumentation“ sind, also z.B. Infos zu Krankenhausaufenthalten, Sturzprotokolle etc. und zum anderen ausgewählte Fähigkeiten wie z.B. Mobilität oder kognitiven Fähigkeiten der Bewohner beurteilen.
Diese auch als „Ergebniserfassungen“ bezeichneten Pflegeberichte sollen - so die neuen Richtlinien - zweimal im Jahr „fristgerecht“ und „sachlich zutreffend“ von den Pflegekräften erhoben werden - um dann an die Datenauswertungsstelle (DAS) des MDS übermittelt zu werden.
Wir haben Stephanie Welteroth, stellvertretende Pflegedienstleitung im Kurhaus am Park, gefragt was wirklich neu ist an den „neuen Qualitätsprüfungsrichtlinien des MDS“, wie die neuen Richtlinien im Kurhaus „ankommen“ und wie die Pflegekräfte mit den damit verbundenen Herausforderungen umgehen....
„Die Kriterien, die jetzt im Report zweimal jährlich von den Wohngruppenleitungen zum Zustand und zur Verfassung unserer Bewohner erfasst werden, sind natürlich nicht neu. Auch vorher hat der MDS - allerdings vor Ort - genau diese Kriterien bei unangemeldeten Besuchen in der Einrichtung abgefragt.
Neu ist, dass wir nun ein halbes Jahr lang Zeit haben die relevanten Bewohnerdaten anhand eines speziellen Begutachtungsinstrumentes zu erfassen. Der Vorteil an dieser Methode ist, dass die Daten und Beurteilungen über einen langen Zeitraum gesammelt werden können. Zudem haben wir die Gelegenheit, zwei Wochen vor dem Abgabe-Stichtag alle Daten mit Hilfe eines digitalen Tools auf Aktualität und Plausibilität zu überprüfen.
Natürlich ist diese Methode für uns mit mehr organisatorischem Aufwand verbunden. Doch mittlerweile haben die Wohngruppenleitungen - im Kurhaus am Park sind das fünf Mitarbeiter - die mit dieser Aufgabe in der Regel betraut werden und wir als (stellvertretende) Pflegedienstleitung, die die Daten schlussendlich noch einmal prüfen und dann hochladen - dabei zum Glück eine gewisse Routine entwickelt. Das Ziel jeglicher QPR ist es ja, die Prüfung der Qualität der Pflege und Versorgung in Pflegeeinrichtungen kontinuierlich zu verbessern und das kann ja nur in unserem Sinne sein.“