Was bedeutet das neue Tariftreuegesetz für uns im Kurhaus?

Ab September gilt das neue Pflege-Tariftreuegesetz, das der Bundestag 2021 verabschiedet hat.

Dieses Gesetz verpflichtet Pflegeeinrichtungen, ihren Beschäftigten Tarif- bzw. vergleichbare Entgelte zu zahlen.

Seit Jahren läuft eine Debatte darüber, wie Beschäftigte in der Altenpflege mit anderen Arbeitnehmern gleichgestellt werden können.

Ab September 2022 müssen Pflegeeinrichtungen ihren Beschäftigten, die Leistungen der Pflege oder Betreuung erbringen, eine Entlohnung nach Tarif bieten oder vergleichbare Entgelte zahlen.

Mit dem Begriff „vergleichbare Entgelte“ ist eine Anpassung an die Gehälter in der Region gemeint, also an lokale Durchschnittswerte.

Pflegeanbieter können sich also am regional üblichen Entgeltniveau orientieren oder sich einer der veröffentlichten tariflichen Regelungen anschließen.

Das Kurhaus am Park ist der Auffassung, dass allen, die dafür Sorge tragen Menschen zu pflegen und zu betreuen, eine angemessene Entlohnung sowie Extraleistungen, die den Alltag in den Einrichtungen verbessern, zustehen. Das Tariftreuegesetz betrifft allerdings lediglich die Pflege und die Betreuung (Sozialtherapeutischer Dienst) in den Einrichtungen.

Viele, der vom Kurhaus am Park bisher angebotenen, Benefits (Geld fürs Einspringen, kostenlose Verpflegung, Gutscheinkarten, JobRad, überdurchschnittliche Zuschläge) sind durch das „feste Korsett“ der Tarifverträge wieder auf dem Prüfstand der Wirtschaftlichkeit. Auch bei der vom Kurhaus favorisierten Variante, die Gehälter an die regionalen Durchschnittswerte anzupassen, ist das der Fall.

Die Zahlung von Zuschlägen (z.B. fürs Einspringen oder für Feiertagsdienste), die oftmals leistungsgerechter sind, ist in Zukunft leider nur eingeschränkt möglich, denn beide Varianten – also Entlohnung nach Tarif oder angepasst an lokale Durchschnittwerte - bedienen eher das Gießkannen- als das Leistungsprinzip.

Mehr Spielraum für leistungsgerechte Vergütung

Um mehr Spielraum für eine leistungsgerechtere Vergütung zu haben, hat sich Olaf Brähmer, der Geschäftsführer des Kurhauses am Park, für das kleinere Übel, die Anpassung an das regional übliche Entgeltniveau, entschieden.

Bei den Angehörigen und den Bewohnern führt das neue Entlohnungsniveau teilweise zur Verunsicherung bzw. zur Verärgerung - und das auch gegenüber den Pflegeeinrichtungen.
Die Einrichtungen setzen allerdings lediglich die gesetzlichen Vorgaben des GVWG (Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung) um. Wünschenswert wäre, wenn die politische Verantwortung für die daraus resultierenden Kostensteigerungen direkt mit den Pflegebedürftigen wie den Angehörigen kommuniziert würde, zum Beispiel durch ein Schreiben des Gesundheitsministeriums.

Von den Lohnerhöhungen profitieren übrigens ausschließlich ungelernte Kräfte sowie Pflegekräfte mit 1-jähriger Pflegehelferausbildung. Die Entlohnung der Pflegefachkräfte bewegte sich auch ohne die Gesetzesinitiative im Rahmen der unterschiedlichen Tarifwerke.

Das Anliegen des Kurhauses am Park ist es, Menschen im Alter ein würdevolles Leben zu ermöglichen.

Dazu braucht es sicherlich ausreichend engagierte und fair bezahlte Arbeitskräfte. Auch wenn eine bessere Bezahlung Vertrauen, Respekt und Empathie nicht ersetzen kann, stärkt sie den Pflegeberuf im Wettbewerb mit anderen Ausbildungsberufen. Das begrüßen wir als Kurhaus am Park natürlich. Pflege muss allerdings auch für die Bewohner*innen und die Angehörigen weiter bezahlbar bleiben.