Das neue Pflegeberufegesetz. Mehr Chancen für Pflegekräfte?

Stefanie Eikeln, Pflegedienstleitung im Kurhaus am Park

Seit 2020 gibt es das neue Pflegeberufegesetz. Wir fragen Stefanie Eikeln, Pflegedienstleitung im Kurhaus am Park, nach Änderungen und Chancen, die das Gesetz bietet.

Frau Eikeln, Pflege ist ein Zukunftsberuf. Seit diesem Jahr gibt es das neue Pflegeberufegesetz. Was regelt dieses Gesetz?

Seit dem ersten Januar 2020 gilt das neue Pflegeberufegesetz. Es umfasst die ehemals getrennten Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Das Ziel der Pflegeberufe-Reform ist die Aufwertung des Pflegeberufs. Zum Beispiel durch die neue generalistische Ausbildung...

Was sieht das konkret aus – ist die Ausbildung nun länger?

Nein, wie bisher handelt es sich um eine insgesamt dreijährige, duale Fachkraftausbildung in Vollzeit mit Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung bei einer Ausbildungseinrichtung.

Übrigens kann die Ausbildung auch als Studium oder in Teilzeitausbildung berufsbegleitend erfolgen.

Neu ist, dass alle Auszubildenden in den ersten beiden Ausbildungsjahren eine generalistische Pflegeausbildung nach einem einheitlichen Lehrplan erhalten. Das bedeutet, dass sowohl die Theorie als auch die Praxis für alle Auszubildenden in Krankenhäusern, ambulanten Diensten und Altenpflegeeinrichtungen nach dem gleichen Schema verlaufen.

Und das kommt den Azubis wie zugute?

Für die Azubis ergeben sich so mehr und vielfältigere berufliche Perspektiven.

Sie können als sogenannte Pflegefachfrauen/-männer in allen Pflegebereichen von der Kinderkrankenpflege bis zur Altenpflege arbeiten.

Welche Chancen bringt das neue Gesetz noch?

Durch die EU-weite Anerkennung der Ausbildung können Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner zum Beispiel in ganz Europa arbeiten. Und wie oben gesagt, „Pflege“ können Sie nun auch studieren...

Stimmt es, dass das Gesetz nun erstmals Tätigkeiten festgelegt, die nur Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner ausführen dürfen und können?

Mit dem „alten“ Abschluss gab es genauso Tätigkeiten, die nur Pflegefachkräfte ausführen konnten...

Welche Tätigkeiten sind denn zum Beispiel nur ausgebildeten Pflegekräften vorbehalten?

Konkret handelt es sich um planerische und strategische Tätigkeiten.

Also, wie plane ich den Pflegeprozess verantwortlich in akuten und dauerhaften Situationen. Dabei spielt die Fähigkeit das eigene Handeln aufgrund von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien zu reflektieren genauso eine große Rolle wie die Beurteilung auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dazu braucht es eine qualifizierte Ausbildung!

Glauben Sie, dass durch das neue Pflegeberufegesetz der Pflegeberuf attraktiver wird?

Ich persönlich bin gespannt, wie sich die Ausbildungszahlen entwickeln. Ab dem 2. Ausbildungsjahr zählen die Auszubildenden anteilig auf den Personalschlüssel. Dies könnte dazu führen, dass weniger ausgebildet wird; weiß man aber jetzt noch nicht.

Auch die Frage wohin die ersten Pflegefachfrauen/-männer nach der erfolgreich absolvierten Ausbildung gehen, ist spannend. Bleiben sie bei uns in der Altenpflege oder wandern sie die Krankenhäuser ab, die vielleicht besser bezahlen.

Ich hoffe natürlich, dass das neue Pflegeberufegesetz den Pflegeberuf attraktiver macht. Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig er ist!

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Eikeln.

Sie möchten mehr über das Pflegeberufegesetz erfahren?

https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/pflegeberufegesetz/