
Sie kam zurück… mit einem klaren Plan!
Joy, 32 Jahre alt, macht im Kurhaus schon länger ihrem Namen alle Ehre. Im Englischen bedeutet Joy Freude oder auch Glück. Die „frohe Art“ von Joy ist zum Beispiel den Mitarbeitenden der Wohngruppe Michaelsberg in allerbester Erinnerung. Hier hat Joy nach ihrer 1-jährigen Ausbildung zur Pflegefachassistenz gearbeitet. Das Team erinnert sich gerne und gut an diese Zeit. Nach 12 Monaten Pflegeassistenz ging Joy für ein Jahr in Elternzeit.
Die 1-jährige „Assistenz“-Ausbildung, die sie bei einem anderen Träger begonnen hatte, genügt ihr nicht mehr! Für Joys berufliches Selbstverständnis war es wichtig als ausgebildete Pflegefachkraft eingesetzt zu werden. Eine Position, die sie übrigens bereits aus ihrer Berufspraxis in Nigeria kannte. In Nigeria war sie bereits als Pflegefachkraft tätig und konnte viele wertvolle Erfahrungen sammeln.

Da ihre Qualifikation in Deutschland nicht anerkannt wurde, beschloss Joy gemeinsam mit Gabi Visse, Ausbildungskoordinatorin im Kurhaus am Park, die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft zu starten. Die beiden gelten als bewährtes Team – schließlich haben sie bereits gemeinsam Joys Ausbildung zur Pflegefachassistenz gemeistert.
Mittlerweile hat Joy die Ausbildung zur Pflegefachkraft zu gut einem Drittel erfolgreich absolviert.
Wir freuen uns, sie hoffentlich ganz bald als Pflegefachfrau im Team zu haben. Denn Joy verbreitet nicht nur Freude auf der einen oder anderen Wohngruppe im Kurhaus… Sie ist auch eine Kämpferin – die trotz der Hürden, der langen Bearbeitungszeiten und der hohen Anforderungen, mit denen viele Antragstellende aus dem Ausland konfrontiert sind, die Energie und den Willen hat mit über 30 Jahren erneut eine Ausbildung zu starten! Wir gratulieren schon einmal dazu!
Wie läuft die Anerkennung deiner Ausbildung?
Du hast deinen Abschluss zur Pflegefachkraft in einem anderen Land gemacht? Jetzt möchtest du deinen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen? Dazu ist erst einmal wichtig, in welchem Land du deinen Abschluss gemacht hast. Beim Anerkennungsverfahren wird zwischen EU-Staaten, EWR-Staaten (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) und sogenannten Drittstaaten unterschieden. Alle 27 EU-Länder sind Mitglied des EWR.
Drittstaaten sind Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Für Menschen aus diesen Staaten gelten bei Einreise, Aufenthalt und Arbeit in Deutschland spezielle aufenthaltsrechtliche Bestimmungen.
Wichtige Fakten zur Anerkennung:
Wer ist zuständig? Das Anerkennungsverfahren in NRW wird bei der Bezirksregierung in Münster beantragt: Bezirksregierung Münster, Dezernat 24, 48128 Münster
Was wird geprüft? In der sogenannten Gleichwertigkeitsprüfung wird geprüft, ob wesentliche Unterschiede zur deutschen Pflegeausbildung bestehen. Werden Unterschiede in der Ausbildung festgestellt, können diese durch eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang ausgeglichen werden, um die volle Anerkennung zu erhalten.
Gut zu wissen: Für die Anerkennung und Erteilung der Berufserlaubnis sind Deutschkenntnisse (meist B2-Niveau) erforderlich.
Bereits im Ausland übersetzte Dokumente können in Deutschland von Dolmetschern überprüft und bestätigt werden.
Die Bearbeitung der Anträge kann mehrere Monate dauern. Der Bearbeitungszeitraum hängt von der Anzahl der eingehenden Anträge bei den Bezirksregierungen, der Art und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.
Mehr Informationen sowie telefonische Sprechzeiten gibt es bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe – Pflege- und Gesundheitsfachberufe.

